Mieter erbost über Graffiti

Sind die "Malereien" ein Mangel der Mietsache, den der Vermieter beseitigen muss?

onlineurteile.de - Die Hausfassade und die Wände im Hauseingang eines Berliner Mietshauses waren großflächig mit Graffiti "verziert". "Verschmiert", meinten Mieter des Hauses. Die Außenwände seien schon wieder verschmiert, schrieben sie der Vermieterin, es sei wie im "Slum". Die Hauseigentümerin hatte erst einige Monate vorher Graffiti übermalen lassen und wollte nicht schon wieder Geld ausgeben. Sie stellte sich auf den Standpunkt, Graffiti an der Hauswand seien kein Mangel der Mietsache. Auf Dauer könne man das Haus sowieso nicht davor schützen, bepinselt zu werden.

Doch die Mieter bestanden darauf, dass sie die Graffiti beseitigen müsse und setzten sich beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg durch (233 C 47/06). Natürlich sei die Vermieterin nicht für die Schmierereien verantwortlich, erklärte der Amtsrichter. Unabhängig von der Schuldfrage könnten Graffiti aber einen Mangel der Mietsache darstellen - je nach Ortssitte, Zweck und Preis der Räume und ihrem Zustand bei Vertragsschluss. Ein Mangel liege dann vor, wenn der tatsächliche Zustand nachteilig vom vertraglich vorausgesetzten Zustand abweiche.

Laut Berliner Bauordnung seien Farbschmierereien, die man von der Straße aus sehen könne, verunstaltend und zu entfernen. Vor Ort habe sich das Gericht davon überzeugt, dass das Haus durch die Graffiti einen verwahrlosten Eindruck mache. Als die Mieter einzogen, seien Außenfassade und Hauseingang in optisch einwandfreiem Zustand gewesen. Nun fühlten sie sich darin nicht mehr wohl, weil sie jeden Tag diesem negativen Anblick ausgesetzt seien.