Mieter müssen Modernisierung akzeptieren ...
onlineurteile.de - Der Eigentümer hatte das vermietete Zweifamilienhaus verkauft. Schriftlich ermächtigte er die Käufer, sofort über das Anwesen zu verfügen und Modernisierungsmaßnahmen vorzunehmen, obwohl sie noch nicht als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen waren.
Die Käufer kündigten auf der Stelle einer Mietpartei an, sie wollten ihre 4-Zimmer-Wohnung modernisieren. Der Umbau der Abstell- und Speisekammer in eine separate Toilette werde den Wohnwert erhöhen. Darauf legten die Mieter jedoch nicht den geringsten Wert. Sie widersprachen dem Umbau, verloren jedoch den Rechtsstreit gegen die neuen Hauseigentümer beim Bundesgerichtshof (VIII ZR 105/07).
Die Käufer des Hausgrundstücks hätten ein berechtigtes Interesse daran, das (noch) dem bisherigen Vermieter zustehende Recht zur Modernisierung der Wohnungen wahrzunehmen. Solange der Grundbucheintrag noch nicht erfolgt sei, setze dies nur das Einverständnis des (Alt-)Eigentümers voraus. Der Verkäufer könne die Käufer ermächtigen, das Recht auf Modernisierung im eigenen Namen auszuüben.
Die Mieter seien verpflichtet, die geplante Modernisierungsmaßnahme zu akzeptieren. Denn sie verbessere die Wohnung - selbst wenn man berücksichtige, dass die Mieter von nun an auf die Speisekammer verzichten müssten. In einer 136 Quadratmeter großen Vier-Zimmer-Wohnung gehöre eine separate Toilette zur Standard-Ausstattung.