Mieter putzte das Treppenhaus nicht
onlineurteile.de - Eigentlich hätte Mieter N im Februar 2012 das Treppenhaus und Gemeinschaftsräume des Mietshauses putzen sollen. Nach dem Putzplan des Vermieters war er "dran". Das war ihm egal, er machte nicht sauber. Anfang März mahnte ihn der Vermieter deshalb schriftlich ab.
Als der Mieter darauf nicht reagierte, beauftragte der Vermieter eine Reinigungsfirma. Die Firma berechnete zwei Arbeitsstunden (35,46 Euro), die der Vermieter dem säumigen Mieter in Rechnung stellte. N zahlte nicht und behauptete, er habe keine Mahnung erhalten.
Der Vermieter klagte den Betrag ein und bekam vom Amtsgericht Bremen Recht (9 C 346/12). Am 14. März habe eine Reinigungskraft der Fachfirma geputzt, stellte der Richter fest, bis dahin sei nichts geschehen.
Daher könne es auch offen bleiben, ob der Vermieter ein Mahnschreiben geschickt und N fürs Putzen eine Frist gesetzt habe. Herr N sei allemal schon zu spät dran gewesen. Denn diese Aufgabe müssten Mieter am Anfang des Monats erfüllen, in dem sie an der Reihe sind. So stehe es im Mietvertrag.
Mieter könnten erwarten, Gemeinschaftsräume und Treppenhaus sauber vorzufinden. Das liege im Interesse aller. Daher müsse der Vermieter einem nachlässigen Mieter nicht erst eine Frist setzen und diese abwarten, bevor er eine Fachfirma beauftragen dürfe. Das liefe praktisch darauf hinaus, dass wochenlang nicht geputzt würde.
Wenn, wie hier, sowieso schon fünf Wochen verstrichen seien, könne man das nur so verstehen: Der Mieter weigere sich hartnäckig und endgültig, seiner Pflicht nachzukommen. Unter diesen Umständen sei der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters eine Fachfirma anzuheuern.