Mieter vermüllen Wohnung

Stadt verdonnert die Hauseigentümer zur Reinigung

onlineurteile.de - In einem größeren Mietshaus war eine Wohnung total verwahrlost. Die Mieter lagerten dort stapelweise dreckiges Geschirr und Müll (z.B. geöffnete Konservendosen). Töpfe mit Speiseresten gammelten in der Badewanne vor sich hin. Der Küchenherd war verkrustet, Bettzeug und Matratzen mit Exkrementen verunreinigt.

Nach einer Anzeige frustrierter Mitbewohner beim Ordnungsamt schickte die Behörde Kontrolleure. Diese stellten - kein Wunder - üblen Geruch sowie Fliegen und Ungezieferbefall fest. Vergeblich versuchte die Behörde, die Mieter zur Reinigung zu bewegen. Nicht einmal auf das Angebot, städtische Helfer zu schicken, gingen sie ein.

Nun hielt sich die Stadt Witten an die Hauseigentümer: Die Bürgermeisterin verfügte, sie müssten die Wohnung der Mieter "unverzüglich reinigen und entrümpeln". Vergeblich legten die Vermieter Widerspruch ein. In einem Eilverfahren gab das Verwaltungsgericht Arnsberg der Kommune Recht (3 L 336/08).

Ungezieferbefall und mögliche Konsequenzen für die Gesundheit anderer Hausbewohner duldeten keinen Aufschub, so die Verwaltungsrichter. Laut Wettervorhersage werde es die nächsten Tage warm. Man müsse damit rechnen, dass sich die Maden vermehrten. Daher sei es dringend notwendig, sofort einzuschreiten.

Natürlich seien die Mieter und nicht die Hauseigentümer die Urheber dieses unhygienischen Zustands. Die Mieter seien aber weder willens, noch finanziell dazu in der Lage, die Wohnung durch ein kompetentes Spezialunternehmen reinigen und von Ungeziefer befreien zu lassen. Um die Gefahr möglichst schnell aus der Welt zu schaffen, sei es deshalb hier angebracht, die Vermieter heranzuziehen. (Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.)