Mieter will Garten selber pflegen

Nach Jahren des Nichtstuns kommt eine teure Rechnung

onlineurteile.de - Es war einmal ein hübscher Garten. Als die Mieter vor 20 Jahren den Mietvertrag unterschrieben, hatten sie sich bereit erklärt, Blumen, Sträucher, Bäume und Rasen selbst zu pflegen. Jetzt aber schickte der Vermieter eine Gartenbaufirma, die vertrocknete Sträucher rausriss, abgestorbene Bäume fällte und den Boden umgrub. Dafür sollten die Mieter 9.000 Euro berappen.

Nein, für so einen "Kahlschlag" rückten sie keinen Cent raus, schrieben diese dem Vermieter. Vorher sei der Garten doch viel schöner gewesen, vielleicht ein wenig wild ... Vom Landgericht Frankfurt wurden sie dazu verurteilt, die Rechnung zu bezahlen (2/11 S 64/04). Mit dem Mietvertrag hätten sie die Gartenpflege übernommen. So ersparten sie sich 20 Jahre lang die "Kosten der Gartenpflege", die ansonsten als Bestandteil der Nebenkosten angefallen wären.

Die ganze Zeit über hätten die Mieter dafür nichts gezahlt, obwohl sie sich entgegen der Vereinbarung nicht um den Garten kümmerten. Zur Gartenarbeit gehöre es (neben Pflege und Beschneiden) auch, Pflanzen zu erneuern. Der "Kahlschlag" des Gartenbaubetriebs sei nur nötig gewesen, weil der Garten über all die Jahre verwahrlost war. Deshalb dürfe der Vermieter von den Mietern nach 20 Jahren auch einmalig eine hohe Summe verlangen.