Mieter will nicht weißeln

Vermieter bestellt Gutachter - Mieter muss ihn bezahlen

onlineurteile.de - Der Mieter fand, dass die Wohnung eigentlich ganz in Ordnung war. Deshalb weigerte er sich bei seinem Auszug, sie zu renovieren oder sich an den Kosten zu beteiligen, obwohl das im Mietvertrag so vorgesehen war. Der Vermieter hatte zwar von einer Malerfirma bereits einen Kostenvoranschlag für die Renovierung erhalten, bestellte aber zusätzlich noch einen Sachverständigen, der die Wohnung ganz genau unter die Lupe nahm.

Nun sollte der Mieter nicht nur für die Renovierung zahlen, sondern auch die Gutachterkosten übernehmen. Er weigerte sich, weil "das Gutachten überflüssig gewesen" sei. Um festzustellen, wieviel der Vermieter ihm für die Schönheitsreparaturen abknöpfen könne, hätte der Kostenvoranschlag des Malers auch gereicht, argumentierte er. Das sah der Bundesgerichtshof jedoch anders (VIII ZR 77/03).

Für den Vermieter sei ein Sachverständigengutachten das beste Mittel, um im Streit über Schönheitsreparaturen seine Ansprüche durchzusetzen. Ein Gutachten habe vor Gericht viel mehr Aussagekraft als etwa die Zeugenaussage von Laien, Besichtigungsprotokolle oder Fotos. Auch der Maler, der den Kostenvoranschlag ausgearbeitet habe, hätte sich bei einer Zeugenaussage nur auf seine Erinnerung verlassen können. Und wie gut die sei, wisse man nie. Daher gelte: Wenn grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz vom Mieter wegen unterlassener oder schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen bestehe, umfasse dieser Anspruch auch die Kosten eines Gutachtens.