Mieter will untervermieten
onlineurteile.de - Lehnt ein Vermieter im Gespräch mit dem Mieter dessen Bitte ab, eine Untermieterin in die Wohnung aufnehmen zu dürfen, und reagiert auf ein Schreiben des Mietervereins in dieser Sache nicht — darin wurden die Gründe für die Teiluntervermietung ausgeführt und der Vermieter aufgefordert, sein "Nein" zu überdenken —, duldet jedoch stillschweigend die Untermieterin im Haus, kann der Mieter spätestens nach Ablauf von drei Monaten davon ausgehen, dass der Vermieter die Untervermietung akzeptiert hat — allein dessen Schweigen macht es nicht zwingend notwendig, die Frage der Erlaubnis gerichtlich zu klären.