Mieter wollen die Heizung modernisieren
onlineurteile.de - Missbraucht ein Vermieter seine Rechte, wenn er es Mietern in seinem Berliner Altbau verwehrt, auf eigene Kosten eine moderne Heizungsanlage einzubauen? Der Bundesgerichtshof (BGH) ergriff eindeutig Partei für den Hauseigentümer und beantwortete die Frage mit Nein.
Seit 1995 bewohnen die Mieter die günstige Altbauwohnung. Drei Zimmer sind mit Kachelöfen ausgestattet, ein viertes Zimmer und die Toilette sind nicht zu heizen. Im Bad war eine Elektroheizung installiert, in der Küche ein Außenwandheizgerät. Der Vermieter hatte bereits in mehreren Wohnungen im Haus — jeweils bei Mieterwechsel — eine Gasetagenheizung einbauen lassen.
Den Mietern schlug er den Wunsch nach einer modernen Heizungsanlage jedoch ab — obwohl sie ihm nach einigem Hin und Her sogar anboten, die Kosten selbst zu übernehmen. Eine Modernisierung während der Dauer des Mietverhältnisses kam für den Hauseigentümer nicht in Frage. Denn er plante, die Wohnung neu zu vermieten und so eine höhere Miete zu erzielen.
Das gehe in Ordnung, entschied der BGH: Der Vermieter sei nicht verpflichtet, der Modernisierungsmaßnahme zuzustimmen (VIII ZR 10/11). Das treffe nur zu, wenn eine Modernisierung, die im Interesse der Mieter die Wohnqualität verbessere, mit minimalem Eingriff in die Bausubstanz durchzuführen sei.
Der Eingriff wäre hier aber erheblich, müssten doch Plattenheizkörper montiert, Stromzuleitungen geändert und neue Kalt- und Warmwasserleitungen verlegt werden. Eigentümer könnten grundsätzlich mit ihrem Eigentum nach Belieben verfahren. Dieses Prinzip habe Vorrang, auch wenn das Interesse der Mieter an mehr Wohnkomfort verständlich sei.
Erlaubte ihnen der Vermieter, die Heizung zu erneuern, würde das seine Entscheidungsfreiheit einschränken. Zu Recht bestehe der Hauseigentümer darauf, den Zeitpunkt so einer Investition selbst zu bestimmen. Er wahre so sein Interesse, die gestiegene Attraktivität der Wohnlage zu nutzen und durch eine Neuvermietung höhere Rendite zu erzielen.