Mieter zieht aus, Wohnung wird umgebaut

Muss der Mieter unter diesen Umständen renovieren?

onlineurteile.de - Ein Dauerbrenner im Juristenalltag - versäumte oder nicht fachgerecht ausgeführte Schönheitsreparaturen. So auch in einem Fall, der bis zur höchsten Gerichtsinstanz ausgefochten wurde: Der Mieter war ausgezogen und hatte die Wohnung unrenoviert hinterlassen. Wahrscheinlich war ihm zu Ohren gekommen, dass der Vermieter die Wohnung umbauen lassen wollte. Da hielt er Schönheitsreparaturen wohl für überflüssig.

Doch der Bundesgerichtshof sah ihn in der Pflicht: Für laut Mietvertrag fällige Schönheitsreparaturen müsse er trotz des Umbaus geradestehen (VIII ZR 378/03). Natürlich sei damit nicht gemeint, dass er unsinnige Renovierungsarbeiten durchführen solle. Aber für einen Ausgleich in Geld müsse er sorgen.

Allerdings dürfe ihm der Vermieter nur so viel Geld abknöpfen, wie der Mieter ohne den Umbau für Schönheitsreparaturen hätte aufbringen müssen. Und sollte durch den Umbau der Renovierungsaufwand geringer ausfallen - etwa weil die Wohnfläche verkleinert werde -, seien weitere Abstriche möglich.