Mieterin arbeitet als Tagesmutter

Zu viel Verkehr auf dem Grundstück des Mietshauses?

onlineurteile.de - Schon seit 14 Jahren wohnte eine Mieterin in dem Wohnhaus und ebenso lange betreute sie tagsüber Kinder berufstätiger Eltern. Die Vermieterin war damit einverstanden. Erst als diese starb und ihr Sohn das Haus erbte, gab es Probleme. Ständig würden Kinder mit dem Auto gebracht und abgeholt, beanstandete der neue Vermieter, der im Erdgeschoss ein Ladengeschäft führte. Deshalb sei dauernd die Hofeinfahrt des Grundstücks zugeparkt, was seinen Gewerbebetrieb beeinträchtige. Früher seien es weniger Kinder gewesen, sonst hätte seine Mutter dieses Treiben nicht geduldet.

Als die Mieterin seiner Forderung nicht nachkam, ihre Tätigkeit als Tagesmutter einzustellen, wollte der Vermieter sie vor die Tür setzen. Das Amtsgericht Wiesbaden wies seine Räumungsklage ab und erklärte die Kündigung für unwirksam (92 C 546/02-34). Mit der früheren Vermieterin habe sich die Mieterin darauf geeinigt, dass sie die Wohnung auf diese Weise nutzen dürfe. Die Eltern früher betreuter Kinder hätten als Zeugen ausgesagt - und mit Fotos von Nikolausfeiern belegt! -, dass die Tagesmutter immer schon acht oder neun Kinder gleichzeitig aufgenommen habe. Es habe sich also im Prinzip nichts geändert.

Dass Eltern am Werktag fünf Minuten im Hof oder in der Hofeinfahrt parkten, um ihre Kinder "abzugeben" oder zu holen, müsse der Vermieter hinnehmen. Auch wenn dieser Vorgang hin und wieder länger dauern sollte, sei das noch kein Grund für eine fristlose Kündigung. Anders läge der Fall nur, wenn die Einfahrt regelmäßig für längere Zeit blockiert wäre, Hausbewohner und Kunden nicht ein- und ausfahren könnten, und die Mieterin auf Beschwerden darüber nicht reagiert hätte.