Mieterin hängt an "ihrem" Kachelofen ...

Nicht jede Modernisierung der Mietsache ist vom Mieter hinzunehmen

onlineurteile.de - Die alte Dame wohnte schon lange in der Mietwohnung. Sie war nicht modern eingerichtet, aber gemütlich. Vor allem mochte die Mieterin den Kachelofen. Daher war sie wenig erbaut, als ihr der Vermieter mitteilte, er wolle ihn demnächst abreißen und gegen eine neue Heizung austauschen. Auch die Aussicht auf ein "zeitgemäßes Heizungsgerät" gemäß dem neuesten Stand der Technik ließ bei der alten Dame keine Freude aufkommen.

Sie werde den Kachelofen behalten, schrieb sie dem Vermieter. Als die Mieterin dann tatsächlich dem Heizungsbauer den Zutritt zur Wohnung verwehrte, zog der Vermieter vor Gericht. Doch das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg fand die Skepsis der alten Dame in Bezug auf die Modernisierungsmaßnahme gerechtfertigt (10 C 283/05).

Der Kachelofen sei funktionstüchtig - der Vermieter habe gar nicht erst versucht, das Gegenteil zu beweisen. Sein Argument, es drohten künftig horrende Reparaturkosten, sei nicht nachvollziehbar. Auch ansonsten habe der Vermieter nichts Vernünftiges dazu vorgetragen, warum der alte Ofen unbedingt ersetzt werden müsse. Daher überwiege hier das Interesse der Mieterin, die Wohnung im ursprünglichen Zustand zu lassen.