Mieterin lässt beim Auszug Möbel zurück

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Lässt eine Mieterin beim Auszug Einrichtungsgegenstände zurück — nicht vereinzeltes Gerümpel, sondern viele Sachen — so verletzt sie ihre Pflicht, die Mietsache geräumt zurückzugeben;

der Vermieter kann verlangen, dass er die Räume in einem Zustand zurückbekommt, in dem er sie ohne Weiteres nutzen und/oder weitervermieten kann; wird dem Vermieter stattdessen das Mietobjekt vorenthalten — indem es nicht oder nur teilweise geräumt wird —, hat er weiterhin Anspruch auf Miete oder Nutzungsentschädigung, bis die Mietsache geräumt ist.