Mieterin schleudert Pflastersteine auf Rollos

Fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung möglich

onlineurteile.de - Die Mieterin war im ganzen Haus verschrien, ihre Ausbrüche berüchtigt. Die anderen Mitbewohner fürchteten jede Begegnung im Treppenhaus. Denn die Frau beschimpfte jeden, der ihr über den Weg lief. Eine Abmahnung hatte ihr der Vermieter bereits geschickt. In einer Sommernacht rastete die Mieterin schließlich völlig aus: Sie ging auf die Terrasse, riss dort Pflastersteine heraus und schleuderte sie gegen Rollläden von Mitbewohnern im Erdgeschoss.

Einige Tage später erhielt sie vom Vermieter die Kündigung. Sie antwortete mit einer schriftlichen Schimpfkanonade und einer Klage. Vor Gericht behauptete sie, die ständige Lärmbelästigung durch andere Mieter habe sie geradezu zu einem Angriff "gezwungen". Ungerührt entschied das Amtsgericht München, bei Straftaten wie Sachbeschädigung gehe eine fristlose Kündigung (auch ohne vorherige Abmahnung) in Ordnung (461 C 18919/05).

Sachbeschädigung stelle eine schwere Vertragsverletzung dar: Selbst wenn sich die Mieterin von Nachbarn gestört fühle, habe sie deswegen noch lange nicht das Recht, Eigentum der Vermieterin zu beschädigen und Nachbarn tätlich anzugreifen. Ihre ständigen Schimpftiraden gegen Mitbewohner störten den Hausfrieden und seien auf Dauer nicht tragbar. Das unflätige Schreiben an den Vermieter habe nochmals belegt, dass man sich mit ihr nicht verständigen könne. Deshalb gebe es auch keine Räumungsfrist.