Mietinteressenten kauften schon Möbel

Doch die Vertragsverhandlungen mit der Vermieterin platzten: Schadenersatz?

onlineurteile.de - Die Vermieterin wollte eine Staffelmiete vereinbaren, die Mietinteressenten — ein junges Ehepaar — waren davon nicht erbaut. Ansonsten wäre man sich einig gewesen. Dem Paar gefiel die Wohnung. Und die Vermieterin führte die beiden mehrmals in den Räumen herum, damit sie sich Gedanken zur Einrichtung machen konnten. Sie verkaufte ihnen sogar Einbauschränke — und die Mietinteressenten kauften auch andere Möbel für die Wohnung.

Doch dann platzten die Vertragsverhandlungen wegen des Streitpunkts Staffelmiete. Daraufhin forderte das Ehepaar von der Vermieterin rund 10.000 Euro Entschädigung für nutzlose Ausgaben.

Im Prinzip handle auf eigenes Risiko, wer trotz bestehender Differenzen mit dem potenziellen Vermieter vor Abschluss des Mietvertrags Geld für die Wohnungseinrichtung ausgebe, stellte das Landgericht Hamburg fest (307 S 96/12). Allerdings habe im konkreten Fall die Vermieterin das Vertrauen der Mietinteressenten auf eine Einigung so bestärkt, dass sie davon ausgehen konnten, ein Mietvertrag werde zustande kommen.

Sie habe ihnen mehrfach den Zutritt zur Wohnung ermöglicht, damit das Ehepaar Pläne schmieden konnte, und sie habe dem Paar Einrichtungsgegenstände verkauft. Das gehe weit über das übliche, freundliche Entgegenkommen bei Vertragsverhandlungen mit offenem Ausgang hinaus. Die Vermieterin habe in ungewöhnlichem Maß bei den Mietinteressenten das Vertrauen in einen Vertragsschluss geweckt.

Wenn sie dann die Vertragsverhandlungen abbreche, müsse sie den Mietinteressenten die Ausgaben ersetzen, die das Paar im Vertrauen auf einen Mietvertrag getätigt habe und die sich nun als unnütz erwiesen. Allerdings stehe dem Ehepaar nur die Hälfte der geforderten Summe zu. Denn der Verlust gehe mindestens ebenso sehr auf sein Konto wie auf das der Vermieterin. Angesichts der ungelösten Differenzen über die Staffelmiete hätten sich die Mietinteressenten mit Einkäufen vor dem Vertragsschuss zurückhalten müssen.