Mietmängel: Vermieter will Wohnung besichtigen
onlineurteile.de - Die Mieter hatten sich beim Vermieter über unterschiedliche Mängel in der Wohnung beschwert. Wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist Abhilfe schaffe, würden sie die Miete mindern, kündigten sie an. Bald darauf erschien der Vermieter mit einem Baufacharbeiter, um die Mängel in Augenschein zu nehmen. Doch das Ehepaar ließ ihn nicht "rein": Es lehnte den Begleiter wegen mangelnder fachlicher Qualifikation ab.
Nun pochte der Vermieter auf sein Besichtigungsrecht und zog vor Gericht, um es durchzusetzen. In der Zwischenzeit kürzten die Mieter die Miete. Der Vermieter könne jederzeit die Wohnung besichtigen und die Mängel prüfen, erklärten sie — aber nur mit einem wirklich qualifizierten Handwerker, der in die Handwerksrolle eingetragen sei.
Mit wem der Vermieter die Mängel inspiziere, dürften ihm die Mieter nicht vorschreiben, urteilte das Amtsgericht Pinneberg (80 C 23/12). Es stehe ihm frei, eine Fachkraft oder eine andere Person seines Vertrauens auszuwählen. Von dieser Person einen Qualifikationsnachweis zu verlangen, schränke die Handlungsfreiheit des Vermieters unangemessen ein.
Mieter könnten verlangen, dass der Vermieter die gemeldeten Mängel fachgerecht beheben lasse. Er sei aber nicht verpflichtet, einen eingetragenen Handwerksbetrieb zu beauftragen. Und "fachgerecht" bedeute erst recht nicht, dass er die Wohnung nur mit einem Handwerksmeister besichtigen dürfe. Um den Umfang von Mängeln zu prüfen, hätten Vermieter das Recht, die vermietete Wohnung zu betreten — mit welcher Hilfsperson auch immer.