Miettelefon als Geldquelle
onlineurteile.de - Ein Münchner Geschäftsmann, Besitzer eines Fotogeschäfts, entdeckte eine lukrative, zusätzliche Einkommensquelle. Er ließ sich von einer Telefongesellschaft ein Miettelefon liefern, angeblich, "um es Kunden zum Telefonieren zur Verfügung zustellen". Der Geschäftsmann stellte das Telefon auf den höchst möglichen Tarif von 0,45 Euro pro Takt ein; von der Telefongesellschaft bekam er laut Vertrag für jedes Gespräch 0,35 Euro erstattet. Genau darauf hatte er es abgesehen: Der Ladenbesitzer telefonierte mit dem Telefon Restguthaben auf Telefonkarten ab, die er in großem Stil von Sammlern erwarb (für über 600.000 Euro!), um die Erstattung zu kassieren.
Darüber hinaus meldete er auf seinen Namen kostenpflichtige 0190-Nummern an - ausschließlich zu dem Zweck, diese anzuwählen und für die Verbindungen Kostenerstattung zu erhalten. Auf diese Weise erzielte der Trickser Gewinne von bis zu 10.000 Euro pro Monat. Als ihm die Telefongesellschaft die 0190-Nummern sperrte, wich er auf die Anwahl von 01377-Nummern aus (bei denen schon bei der Anwahl 16 Tarifeinheiten fällig werden). Auf die Klage der Telefongesellschaft hin setzte das Landgericht München I dem Treiben ein Ende (33 O 15912/05).
Der Geschäftsmann solle laut Vertrag ein "öffentlich zugängliches Miet-Kartentelefon" für Kunden betreiben. Vertragszweck sei es nicht, Sammlertelefonkarten abzutelefonieren und hohe Gewinne für sich zu erzielen. Dies stelle vielmehr groben Vertragsmissbrauch dar. Da der Vertragspartner das Kartentelefon ausschließlich dazu benutzt habe, es zweckwidrig zu verwenden und die Telefongesellschaft zu "melken", müsse er das Telefon zurückgeben. Es sei für die Telefongesellschaft nicht zumutbar, das Vertragsverhältnis fortzusetzen. (Der Mann legte gegen das Urteil Berufung ein.)