Mietvertrag war schon gekündigt:
onlineurteile.de - Nach endlosen Streitigkeiten hatte der Vermieter dem Mieter gekündigt. Auch danach ging der Streit noch weiter: Denn der Vermieter wollte es nicht dulden, dass der Mieter im kalten Januar stundenlang die Wohnung lüftete. Er werde ihm noch vor dem Auszug das Wasser abdrehen, kündigte er dem Mieter an, wenn er mit diesem Unfug nicht aufhöre.
Der Mieter beantragte bei Gericht eine einstweilige Verfügung: Es sollte den Vermieter dazu verpflichten, ihn weiterhin mit Wasser zu versorgen. Doch das Amtsgericht Lahnstein lehnte den Antrag ab (24 C 43/10). Im konkreten Fall wäre es für den Vermieter unzumutbar, trotz der Kündigung die Versorgungsleistungen aufrecht zu erhalten. Denn das widerspräche seinen berechtigten Interessen.
Der Mieter lege nach eigener Aussage "viel Wert auf gute Luft". Er lüfte trotz der eisigen Kälte und trotz aller Mahnungen des Vermieters die Drei-Zimmer-Wohnung mehrmals am Tage und immer sehr lange. Das könne zu Schäden an der Mietsache führen. Wenn die Wände stark abkühlten, begünstige das Feuchtigkeitsschäden und darüber hinaus könnten bei den aktuellen Temperaturen Leitungen einfrieren.