Mietvertrag wegen Zahlungsverzugs gekündigt

Mieter verrechnete Miete mit überhöhter Handwerkerrechnung ...

onlineurteile.de - In einer Mietwohnung breitete sich Schimmel aus. Der Mieter wandte sich an den Vermieter, der einen Handwerker vorbei schickte, um die Feuchtigkeitsschäden zu begutachten. Danach unternahm er nichts mehr. Deshalb beauftragte der Mieter selbst einen Fachmann. Nachdem die Mängel beseitigt waren, behielt der Mieter die Miete ein, um so die Kosten auszugleichen.

Später stellte sich allerdings heraus, dass die Handwerkerrechnung überhöht war. Infolgedessen hatte der Mieter zu viel Miete einbehalten. Wegen Zahlungsverzugs kündigte ihm der Vermieter fristlos. Dessen Räumungsklage wurde vom Landgericht Berlin abgewiesen (62 S 277/05).

Begründung: Der Mieter sei weder zahlungsunwillig, noch zahlungsunfähig. Er sei mit der Miete nur in Rückstand geraten, weil er sich über die Summe getäuscht habe, die er gegen die Miete aufrechnen durfte. Die Zahlung sei also wegen eines verständlichen Irrtums ausgeblieben. Das sei dem Mieter nicht vorzuwerfen. Er habe sich auf den Kostenvoranschlag und auf die Rechnung des Handwerkers verlassen dürfen.