Mietwagenkosten
onlineurteile.de - Steht einem Unfallgeschädigten Ersatz von Mietwagenkosten zu, bemisst sich der vom Haftpflichtversicherer zu zahlende Betrag nach den Preisen der entsprechenden Fahrzeuggruppe (laut Schwacke-Liste); ein pauschaler Zuschlag für eine Sonderausstattung,
die für den Gebrauch des Wagens von unwesentlicher Bedeutung ist, kommt nicht in Betracht; zusätzliche Ausstattungen variieren von Fall zu Fall und können beim Kostenersatz nicht berücksichtigt werden, außer das Fahrzeug ist aus diesem Grund in eine andere Fahrzeuggruppe einzuordnen.