Mietwohnung schlampig hinterlassen

Vermieterin will für Mietausfall entschädigt werden

onlineurteile.de - Ein Mieter zog aus, ohne vorher die Räume wieder auf Vordermann zu bringen. Die Vermieterin behielt deshalb die Kaution ein und verlangte darüber hinaus 2.065 Euro für entgangene Miete. Zwei Monate lang habe sie die Wohnung nicht vermieten können, weil diese erst renoviert werden mussten. Der Mieter zahlte nicht und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen.

Das Kammergericht in Berlin entschied, dass die Vermieterin keinen Schadenersatz beanspruchen könne (8 U 185/03). Ihr Mieter habe das Mietobjekt pünktlich zurückgegeben. In welchem Zustand, sei für die Frage der Rückgabe ohne Bedeutung. Wenn die Vermieterin wegen entgangener Mieteinnahmen Schadenersatz kassieren wolle, müsse sie außerdem einen Mietinteressenten benennen, der die Räume in der fraglichen Zeit hätte mieten wollen. Dass sie durch die Renovierung einen Mietausfall hinnehmen musste, habe sie aber nur behauptet, nicht belegt.