"Miles and More"
onlineurteile.de - Ein Hamburger Professor war häufig mit dem Flugzeug unterwegs und nahm am "Miles and More"-Programm der Lufthansa für Vielflieger teil. Ende 2010 hatte der Professor stattliche 887.000 Bonusmeilen auf seinem Konto. Anfang 2011 veränderte die Fluggesellschaft ihre Prämienbedingungen. Wer in den Genuss eines kostenlosen Hin- und Rückflugs in die USA kommen wollte, musste nun plötzlich 105.000 Meilen — statt wie bisher 90.000 Meilen — auf dem Konto gesammelt haben.
Vier Wochen, bevor das Bonusprogramm geändert wurde, kündigte die Lufthansa dies den Stammkunden in ihrem Mail-Newsletter an. Der Professor, der aus beruflichen Gründen regelmäßig in die USA reiste, war erbost: Die Fluggesellschaft dürfe nicht auf einen Schlag seine Bonusmeilen entwerten, fand er. So sah es auch das Landgericht Köln (32 O 317/11).
Das Bonusprogramm sei eine freiwillige Leistung der Lufthansa, betonten die Richter. Deshalb dürfe sie die Teilnahmebedingungen für "Miles and More" prinzipiell ändern. Aber so etwas müsse die Fluggesellschaft wesentlich früher ankündigen — mit einem Vorlauf von mindestens vier Monaten. Kunden bräuchten eine Übergangszeit, um sich auf die neuen Konditionen einzustellen. Das Unternehmen dürfe sie nicht rückwirkend benachteiligen.
In Bezug auf die vom Professor bis Anfang 2011 gesammelten Meilen sei die Änderung daher unwirksam. Seit Januar 2011 seien im Durchschnitt 15 bis 20 Prozent mehr Bonusmeilen nötig, um sie gegen interkontinentale Flüge einzutauschen. Das werde nicht dadurch ausgeglichen, dass die Lufthansa Oneway-Prämienflüge und Last-Minute-Buchungen verbilligt habe. Das seien keine gleichwertigen Alternativen zu Fernflügen mit Rückflug, so die Richter. (Die Fluggesellschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)