Mineralwasserproduzent contra Flaschensammler

Firma will 120.000 Flaschen gegen Pfand zurückgeben

onlineurteile.de - Das vieldiskutierte Pfand auf Getränkedosen und Getränkeflaschen hat einen neuen Geschäftszweig hervorgebracht: Firmen, die leere Getränkeflaschen sammeln und sortieren, um sie an die Vertreiber zurückzugeben und das Pfand zu kassieren. Als der deutsche Vertrieb der französischen Mineralwasser Volvic und Evian auf einen Schlag mit 120.000 leeren Flaschen konfrontiert wurde - was einer Pfandsumme von 30.000 Euro entspricht -, wies er das Ansinnen empört zurück: Das könne ja wohl nicht sein, dass jemand, der die Getränkeflaschen gar nicht gekauft, also dafür auch kein Pfand eingesetzt habe, am Ende das Flaschenpfand einstecke.

Genau so entschied es aber das Oberlandesgericht Frankfurt (10 U 274/04). Jeder Käufer erwerbe die Flasche in dem Bewusstsein, bei der Rückgabe 0,25 Euro zu erhalten. Doch niemand müsse dies bei der Rückgabe des Leerguts nachweisen. Der Besitz des Leerguts genüge als Beleg, dass der Überbringer auch den Pfandbetrag beanspruchen könne. Flaschen müssten nicht unbedingt zum Einzelhändler zurückgebracht werden, auch der Importeur oder der Abfüller müssten das Pfand auszahlen.

Welchen Weg die Flaschen im Einzelnen genommen hätten, sei gleichgültig. Wenn ein Käufer seinen Besitz an der Flasche freiwillig aufgebe - sprich: diese im Müll lande -, sei er wohl auch damit einverstanden, dass andere Personen den Anspruch auf Pfandrückzahlung einlösten. (Das Mineralwasser-Unternehmen legte gegen das Urteil Revision ein.)