Missglückte Schönheitsoperation?

Chirurg muss für Narben an den Brüsten nicht haften

onlineurteile.de - Eine junge Frau war mit dem Aussehen ihrer Brüste unzufrieden. Sie suchte einen Schönheitschirurgen auf, um sie straffen zu lassen. Doch der Eingriff ging gründlich schief: An beiden Brüsten traten Wundheilungsstörungen auf, Narben platzten und Gewebe starb ab. Trotz monatelanger Bemühungen des Arztes blieben breite, knotige Narben zurück.

Die Patientin warf dem Mediziner vor, er habe die Brust überstrafft und die Wunden unzulänglich versorgt. Sie forderte Schmerzensgeld. Für Behandlungsfehler fand allerdings der vom Gericht beauftragte medizinische Sachverständige keinen Anhaltspunkt. Er bestätigte dem Chirurgen, nach den Regeln der Kunst vorgegangen zu sein. Etwas Gegenteiliges ergebe sich weder aus den Fotos, noch aus der Dokumentation.

Dieser Fall belegt einmal mehr, wie wichtig es für Ärzte ist, Behandlung und Aufklärungsgespräche mit den Patienten sorgfältig zu dokumentieren. Die Dokumentation und das Sachverständigengutachten ersparten dem Chirurgen die Haftung. Das Landgericht München I wies die Zahlungsklage der Patientin ab (9 O 16390/05).

Die Patientin behaupte, dass der Chirurg im Aufklärungsgespräch die Operation als "einfachen Routineeingriff" verharmlost habe. Das sei nicht nachvollziehbar, so die Richter. Immerhin habe die Frau eigenhändig ein Dokument unterschrieben, in dem sie bestätigte, dass der Chirurg vor der Operation gerade auf Wundheilungsstörungen und Narbenbildung als typische Risiken dieser Art von Operation hingewiesen habe. (Die Patientin legte gegen das Urteil Berufung ein.)