Mit 0,4 Promille an die Straßenlaterne — was sagt die Vollkaskoversicherung?

Urteil in einem Satz

onlineurteile.de - Kommt ein Autofahrer nach einem Restaurantbesuch nachts auf gut beleuchteter, trockener Straße in einer Linkskurve von der Straße ab

und rammt eine Straßenlaterne, darf der Kfz-Versicherer die Vollkaskoleistung wegen grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers um die Hälfte kürzen, obwohl er nur mit einem Blutalkoholgehalt von 0,4 Promille gefahren ist; es handelt sich um einen typischen alkoholbedingten Fahrfehler, zumal bei einem versierten Hobbyrennfahrer, der so eine Situation ohne Alkoholkonsum ohne weiteres beherrscht hätte.