Mit 2,44 Promille auf dem Rad
onlineurteile.de - Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilnimmt, muss ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu seiner Fahreignung vorlegen; das gilt auch dann, wenn ein Radfahrer betrunken (hier: mit 2,44 Promille) erwischt wurde, der gar keinen Führerschein besitzt;
bringt er kein Gutachten bei, droht ihm ein Fahrverbot fürs Fahrrad: Auch mit dem Rad gefährden erheblich alkoholisierte Verkehrsteilnehmer die Sicherheit des Straßenverkehrs — zudem kann man bei einem Wert von 2,44 Promille von einer "ausgeprägten Alkoholproblematik" ausgehen, die Wiederholungsgefahr beinhaltet.