Mit anfahrendem Linienbus zusammengestoßen
onlineurteile.de - Autofahrer X verklagte nach dem Crash den Fahrer des Linienbusses und die kommunalen Verkehrsbetriebe auf Schadenersatz. Was war passiert? X war mit dem Wagen an einer Bushaltestelle vorbei gefahren, die direkt vor einer Kreuzung lag. Dort wollte X nach rechts abbiegen. An der Haltestelle stand ein Linienbus, der eben losfuhr, als X abbog — die Fahrzeuge stießen zusammen.
X behauptete kühn, der Busfahrer habe nicht aufgepasst und sei gegen sein Auto gefahren, als es stand: Er habe Fußgänger vorbei gelassen. Das wurde allerdings von Zeugen widerlegt, die aussagten, der Autofahrer habe den Bus, als dieser schon anfuhr, schnell noch überholt, um vor ihm abzubiegen.
Deshalb ging das Landgericht Saarbrücken von einem erheblichen Mitverschulden des Autofahrers aus (13 S 209/11). Er hafte zu 50 Prozent selbst für den Schaden an seinem Auto. Ob der Fahrer des Linienbusses beim Abfahren von der Haltestelle vorschriftsmäßig geblinkt habe, sei zwar nicht mehr aufzuklären. Der Bus habe sich aber jedenfalls erkennbar in Bewegung gesetzt, um die Haltestelle zu verlassen.
Grundsätzlich habe der fließende Verkehr Vorrang vor einfahrenden Fahrzeugen. Wer vom Fahrbahnrand anfahre, müsse besonders aufpassen, um beim Einfädeln jedes Risiko für andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Dass der Busfahrer unachtsam gewesen sei, davon könne man ausgehen. Andererseits: Autofahrer müssten auf Linien- und Schulomnibusse, die von einer Haltestelle abfahren, Rücksicht nehmen. Notfalls müssten sie auch warten — in dieser Hinsicht sei der Vorrang des fließenden Verkehrs etwas eingeschränkt.
Busse seien an feste Fahrpläne gebunden. Autofahrer müssten ihnen das Anfahren erleichtern, indem sie selbst vom Gas gehen. Stehe ein Linienbus an der Haltestelle, müssten ihn die Autofahrer beobachten und bremsbereit vorbei fahren — schon wegen der aussteigenden Fahrgäste. Gegen dieses Prinzip habe X eindeutig verstoßen: Trotz freier Sicht auf den Bus in der Haltebucht habe er ihn nicht beachtet. Hätte er auf dessen Anfahren schnell reagiert, hätte er laut Unfallgutachten den Zusammenstoß vermeiden können.