Mit Appetitzügler und Koffein aufgeputscht ...

Langer Führerscheinentzug und Geldstrafe für Autofahrerin

onlineurteile.de - Auch ohne Alkohol kann man sich wegen "Trunkenheit im Verkehr" strafbar machen: Eine Promoterin, die in Einkaufsmärkten an einem Sonderstand Produkte anpreist, steckte 2004 im stressigen Weihnachtsgeschäft. Obendrein fühlte sie sich nicht besonders wohl, war erkältet und geschwächt von einer Darmgrippe. Um trotzdem durchzuhalten, trank die Frau tagsüber Unmengen Kaffee und "Cola light". Zusätzlich putschte sie sich mit einer Überdosis Appetitzügler auf ("Antiadipositum" enthält den Wirkstoff Norpseudoephedrin, der das Hungergefühl unterdrückt und häufig als Aufputschmittel eingesetzt wird, zugleich stimulierend wirkt und zu Wahrnehmungsstörungen führt).

Im Beipackzettel des Medikaments steht, dass es das Reaktionsvermögen beeinträchtigt und Koffein die Wirkung verstärkt. Das wusste die Promoterin und setzte sich dennoch am Ende eines harten Arbeitstages ins Auto, um nach Hause zu fahren. Sie zitterte stark, fuhr (deutlich langsamer als erlaubt) in Schlangenlinien und bremste immer wieder grundlos. Die ruckartige Fahrweise fiel den nachfolgenden Autofahrern auf, niemand überholte. Der Hintermann dachte, "die vor mir muss ja total blau sein" und verständigte per Handy die Polizei.

Auf das Blaulicht reagierte die Autofahrerin nicht, erst an einer Ampel gelang es den Polizeibeamten, sie anzuhalten. Zitternd stieg die Frau aus und wirkte völlig verwirrt. Eine Blutprobe belegte den Medikamentenmissbrauch. Die Autofahrerin wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, ihren Führerschein war sie für eineinhalb Jahre los. Die Berufung hatte beim Landgericht Freiburg keinen Erfolg (7 Ns 550 Js 179/05-AK 38/06).

Der Wirkstoff Norpseudoephedrin sei wegen seiner Wirkungen und des hohen Suchtpotentials als "berauschendes Mittel" einzustufen, so das Landgericht. Die Frau habe über dessen Wirkungen Bescheid gewusst - um abzunehmen, habe sie den Appetitzügler schon seit Jahren immer wieder geschluckt. Auch die Warnhinweise im Beipackzettel habe sie gekannt und bewusst ignoriert. Im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit habe sich die Frau ans Steuer gesetzt. Wer so handle, gefährde sich und andere und sei zum Führen von Kraftfahrzeugen charakterlich ungeeignet. Die vom Amtsgericht wegen Trunkenheit im Verkehr verhängte Strafe sei angemessen.