Mit Aschenbecher im Bett geraucht
onlineurteile.de - Einen gemütlichen Morgen im Bett machte sich der Mann - mit Fernsehen und ein paar Glimmstengeln samt Aschenbecher auf der Matratze. Raucherpech: Als er aufstand und ins Wohnzimmer ging, geriet die Matratze in Brand. Den Schaden von 16.000 Euro wollte er von der Hausratversicherung ersetzt haben. Seine Erklärung für das Feuer im Bett: Es sei wohl Glut auf die Matratze geschleudert worden, als er mit dem Knopf den Drehmechanismus des Aschenbechers auslöste. Gemerkt habe er nichts.
Von der Versicherung bekam der Mann kein Geld, das Landgericht Oldenburg winkte ebenfalls ab (13 O 1359/03). Zwar sei Rauchen im Bett nicht immer grob fahrlässig, erklärten die Richter. Hier sei der Vorwurf aber begründet, weil der Versicherungsnehmer einen Aschenbecher mit Drehmechanismus benutzt habe. Bedingt durch die Bauart, bestehe bei diesen Aschenbechern die Gefahr, mit dem Drehteller eine nicht richtig ausgedrückte Zigarette oder Glut herauszuschleudern. Welches Risiko das im Bett bedeute, sei für jedermann offenkundig. Sich darüber hinwegzusetzen, sei bodenlos leichtsinnig. Daher müsse der Versicherer den Brandschaden nicht regulieren.