Mit Basketball eine Brille zerschossen

Keine Haftung des Mitspielers, weder beim Spiel noch beim Aufwärmen

onlineurteile.de - Kurz bevor das Basketballtraining einer Betriebssportgruppe begann, waren schon mehrere Spieler in der Halle und wärmten sich auf. Ein Spieler warf den Ball aus größerer Distanz auf den Korb, traf aber nicht richtig. Der Basketball prallte am Ring ab und erwischte eine Mitspielerin am Kopf, die gerade die Turnhalle betreten hatte. Ihr passierte weiter nichts, doch das Schicksal ihrer Gleitsichtbrille war damit besiegelt. Für eine Ersatzbrille musste die Sportlerin 636 Euro ausgeben. Die Hälfte davon übernahm die Haftpflichtversicherung des Spielers, das genügte der Frau aber nicht. Sie verlangte vom Mitspieler die restlichen 318 Euro und hielt ihm vor, er habe grob fahrlässig gehandelt.

Dem widersprach das Amtsgericht Bremen (7 C 161/03). Wer Sportarten ausübe, bei denen der Körpereinsatz gegen die Mitspieler in gewissen Grenzen dazugehöre, setze sich freiwillig den damit verbundenen Risiken aus. Sobald ein Spieler die Sporthalle betrete, nehme er diese in Kauf, gleichgültig, ob Training oder Spiel angesagt sei. Hier habe zwar kein Körperkontakt zwischen zwei Spielern stattgefunden und niemand sei verletzt. Trotzdem gelte auch für den Brillenschaden der Haftungsausschluss bei Kampfsportarten.

Denn der Sportlerin habe klar sein müssen, dass beim Training in der Halle Bälle geworfen würden und dass dies im Fall des Falles für eine Brille übel ausgehen könne. Ein Regelverstoß des trainierenden Mitspielers sei nicht ersichtlich. Beim Basketball sei es üblich, dass die Spieler vor dem Spiel mit dem Aufwärmen anfingen, vor allem Würfe übten. Das wisse jeder Basketballer. Die Basketballregeln untersagten weder Distanzwürfe, noch Aufwärmübungen; im Gegenteil.