Mit dem betrieblichen Sammeltransporter verunglückt

Entschädigung für Arbeitnehmer von der gesetzlichen Unfallversicherung, aber nicht vom Unfallfahrer

onlineurteile.de - Regelmäßig war die Baukolonne in einem Kleintransporter des Bauunternehmens unterwegs - vom Wohnort der Arbeitnehmer zum Einsatzort und am Abend wieder zurück. Eines Tages verschuldete der Fahrer des Kleintransporters auf dem Rückweg von der Baustelle einen Unfall, bei dem mehrere Bauarbeiter schwer verletzt wurden. Weil es ein Arbeitsunfall - auf dem Rückweg von der Arbeit - war, kam die gesetzliche Unfallversicherung für die Folgekosten auf. Darüber hinaus verklagten die Verletzten ihren Kollegen, den Fahrer, auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Darauf hätten sie keinen Anspruch, entschied der Bundesgerichtshof (VI ZR 348/02). Für Arbeitsunfälle sei nun einmal die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, Arbeitnehmer hafteten dafür nur in Ausnahmefällen: Arbeitnehmer, die durch eine "betriebliche Tätigkeit" andere Arbeitnehmer schädigten, müssten nur dann für den Schaden einstehen, wenn sie ihn vorsätzlich verursachten. Diese Haftungsbeschränkung gelte auch für den Autounfall mit dem Kleintransporter, weil die Arbeitnehmer ihre Fahrten zur Arbeit nicht privat organisiert hätten, sondern die Beförderung vom Betrieb organisiert worden sei.