Mit dem BMW-Geländewagen durch den Teich
onlineurteile.de - In Werbefilmen für Geländewagen machen Autofahrer ganz aufregende Dinge — daran sollte man sich als Otto Normalverbraucher (bzw. —fahrer) nicht unbedingt orientieren. Aber vielleicht war es ja auch nur eine Schutzbehauptung, als Automieter T auf Werbespots des Autoherstellers BMW verwies, die den BMW X 3 beim Fahren durch Wasser zeigten. Jedenfalls ging sein Versuch mit dem Mietauto voll daneben.
Für ein verlängertes Wochenende hatte Herr T den flotten Geländewagen beim Autoverleiher Sixt gemietet. Und flott wollte er damit auch einen Teich durchqueren. Doch da saugte der Motor Wasser statt Luft an und gab auf der Stelle seinen Geist auf. Der Wagen blieb im Teich stehen. Die Reparatur des Motorschadens sollte 10.210 Euro kosten.
Gegenüber dem Autovermieter erklärte T, der Motorausfall habe ihn "total überrascht" — fahre der BMW X 3 doch in Werbespots problemlos durch Wasser. Der Autoverleih war weniger reklame-gläubig und hielt dem Mieter grob fahrlässiges Verhalten vor: T hätte sich vorher vergewissern müssen, wie tief das Gewässer war. Außerdem hätte er abseits befestigter Straßen überhaupt nicht fahren dürfen. Sixt verklagte den Kunden auf Schadenersatz.
Vom Landgericht Osnabrück ließ sich das Unternehmen dann zu einem Vergleich bewegen (12 O 2221/11). Eigentlich hatten die Parteien vereinbart, dass der Mieter bei einem Schaden von der Haftung freigestellt würde. Das sollte aber nicht gelten, wenn er grob fahrlässig einen Unfall verursachte. Im Laufe des Prozesses erklärte sich T bereit, trotz der Haftungsfreistellung 4.000 Euro zu berappen. Damit war Sixt einverstanden.