Mit dem Firmenwagen oder mit der Bahn zur Arbeit?

Steuerzahler legt Jahres-Bahnkarte vor - Finanzamt glaubt ihm nicht

onlineurteile.de - Nur dienstliche Fahrten mit dem Firmenwagen sind für Arbeitnehmer steuerfrei. Nutzen sie das Auto privat (ohne ein Fahrtenbuch zu führen), ist dieser "geldwerte Vorteil" zu versteuern: mit monatlich einem Prozent des Listenpreises des Wagens. Für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb berechnet das Finanzamt weitere 0,03 Prozent des Listenpreises.

Ein hessischer Arbeitnehmer setzte sich gegen den Steuerbescheid zur Wehr: Der Steuer-Aufschlag für den Firmenwagen sei zu großzügig bemessen, denn die Strecke zwischen Wohnung und Betrieb lege er ausschließlich mit der Bahn zurück. Beweis: eine auf seinen Namen ausgestellte Jahres-Bahnkarte. Doch das Beweisstück überzeugte weder die Finanzbeamten, noch das Finanzgericht Hessen (11 K 1844/05).

Ein Jahresticket genüge nicht als Beleg dafür, dass der Firmenwagen nicht zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz genutzt wurde, so das Finanzgericht. Um das zu beweisen, müsse der Arbeitnehmer (oder der Arbeitgeber) ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen. Zudem müsse der Arbeitgeber ausdrücklich die Nutzung des Wagens für private Zwecke verbieten und dieses Verbot auch überwachen; zum Beispiel, indem er nach Dienstschluss den Fahrzeugschlüssel an sich nehme.