Mit dem Rad auf Rollsplitt weggerutscht
onlineurteile.de - Am 5. April 2005 radelte ein Münchner auf dem Radweg eine breite Straße entlang. Plötzlich sprangen Kinder auf ihn zu. Bei dem Versuch zu bremsen und auszuweichen, rutschte der Radfahrer auf Rollsplitt und Streugut weg. Er stürzte und verletzte sich so schwer, dass er im Krankenhaus operiert werden musste.
Von der Stadt München verlangte er 7.000 Euro - als Entschädigung dafür, dass sie den Radweg nicht von Winter-Streugut gereinigt hatte. Damit habe die Kommune ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, meinte der Radfahrer, denn es habe schon seit Wochen nicht mehr geschneit. Die Stadt hielt dagegen, Anfang April müsse man immer noch mit Schneefällen und Glatteis rechnen. Deshalb lasse die Straßenverkehrsbehörde das Streugut schon aus Sicherheitsgründen so lange liegen, gerade auf Hauptverkehrsstraßen und ihren Radwegen.
So sah es auch das Landgericht München I und wies die Zahlungsklage des Verletzten ab (26 O 19348/05). Erst wenn die Frostperiode tatsächlich beendet sei und kein Glatteis mehr drohe, müsse das Streumaterial entfernt werden. Anfang April sei es dafür zu früh. Die Kommune erfülle also ihre Verkehrssicherungspflicht gerade dadurch, dass sie das Streugut auf Straßen und Wegen liegen lasse. Radfahrer müssten sich darauf einstellen und vorsichtig fahren.