Mit der Mutter zu niedrigen Kindesunterhalt vereinbart
onlineurteile.de - Zwei minderjährige Kinder verklagten ihren - von der Mutter geschiedenen - Vater auf Zahlung des gesetzlichen Mindestunterhalts. Bisher zahlte er wesentlich weniger und weigerte sich, daran etwas zu ändern. Zum einen sei er arbeitslos und könne nicht mehr Geld abzweigen, ließ er wissen. Zum anderen habe er mit der Mutter bei der Trennung 1995 schriftlich vereinbart, wie viel Unterhalt die Kinder bekommen sollten. Daran müssten sich jetzt alle halten.
Auf die Übereinkunft mit der Mutter könne sich der Vater nicht berufen, belehrte ihn das Oberlandesgericht Naumburg (14 WF 7/03). Er habe mit ihr vereinbart, auf Dauer eine Summe zu zahlen, die weit hinter dem gesetzlichen Mindestanspruch der Kinder zurückbleibe. Diese Übereinkunft sei nichtig, auch wenn ihr die Mutter als Vertreterin der Kinder zugestimmt habe. Der Vater müsse künftig alle erdenklichen und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den gesetzlichen Mindestunterhalt seiner Kinder sicherzustellen. Bislang habe er noch nicht einmal seine Einkommensverhältnisse ausreichend belegt.