Mit der Seifenkiste durch die Strohballen gedonnert

Veranstalter sicherten die Strecke für ein Seifenkistenrennen unzureichend

onlineurteile.de - Ein Sportverein veranstaltete ein Seifenkistenrennen. Die Stadt hatte das Rennen genehmigt, ohne Auflagen zur Sicherung der Rennstrecke zu machen. Nach zwei problemlosen Runden kam Teilnehmer X mit seiner Seifenkiste auf gerader Strecke von der Fahrbahn ab, durchbrach die Absperrung aus Strohballen und stieß mit Teilnehmer Y zusammen. Y, ein selbstständiger Handwerksmeister, wurde verletzt und verklagte den Veranstalter auf Entschädigung: Strohballen lose nebeneinander zu legen, genüge nicht, um eine Rennstrecke abzusichern.

So sah es auch das Landgericht Offenburg und verurteilte den Veranstalter, an Y 2.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen (22 S 45/03). Seifenkisten hätten meist eine sehr direkt wirkende Lenkung, leichte Lenkfehler seien auch für geübte Fahrer kaum zu vermeiden. Daher sei Teilnehmer X für den Unfall nicht verantwortlich zu machen, erklärte das Gericht. Aus dem gleichen Grund hätten die Veranstalter aber die Strecke besser sichern müssen, zumal hier jeder Fahrer (auch ungeübte) und jedes selbstgebastelte Fahrzeug ohne technische Prüfung mitfahren dürfe. Strohballen könnten das Abkommen von Seifenkisten in den Zuschauerraum nicht verhindern. Dass weitergehende Sicherungsmaßnahmen unmöglich oder unzumutbar aufwändig gewesen wären, sei nicht ersichtlich.