Mit Gaspistole herumgespielt
onlineurteile.de - Einige Jugendliche trafen sich bei einem Freund zu einer kleinen Fete. Einer der Gäste brachte eine (geladene) Gaspistole mit. Die Schusswaffe machte die Runde, keiner kannte sich damit aus. Als ein junger Mann mit der Pistole herumspielte, löste sich ein Schuss, der den Gastgeber an Wange und Ohr erheblich verletzte. Der Unglücksschütze hafte zur Hälfte für den Schaden, urteilte das Landgericht Konstanz im Prozess um Schadenersatz (5 O 358/00). Wer in der Nähe anderer Personen mit einer Schusswaffe spiele, nehme deren Verletzung zumindest billigend in Kauf.
Aber auch der Waffenbesitzer sei für den Unfall verantwortlich und müsse deshalb die andere Hälfte der Behandlungskosten tragen. Dass Jugendliche (zumal auf einer Party mit gleichaltrigen Mädchen) zu Übermut neigten, sei kein Geheimnis. Niemals hätte er also die geladene Waffe anderen geben dürfen. Und schon gar nicht jemandem, der noch nie im Leben eine Waffe in der Hand gehabt habe. Der Unfall sei vorhersehbar gewesen - wenn der Waffenbesitzer die Konsequenzen seines Handelns bedacht hätte.