Mit geliehenem Auto getankt, ohne zu bezahlen
onlineurteile.de - Im Januar 2008 hatte ein Mann an einer Tankstelle für 50 Euro Benzin getankt. Anschließend war er weggefahren, ohne zu zahlen. Die Halterin des Wagens konnte ermittelt werden, denn der Tankstellenbetreiber ließ seine Anlage mit einem Videosystem überwachen. Das damit beauftragte Unternehmen nimmt jeden Kunden an der Zapfsäule auf und kann mit dem Kassenjournal kontrollieren, welche Beträge bezahlt wurden. Forderungen gegen betrügerische Kunden hat der Tankstellenbetreiber an das Überwachungsunternehmen abgetreten.
Das Unternehmen hatte auch im konkreten Fall den Tankbetrüger und das Auto mitsamt Kennzeichen gefilmt. Schnell stand fest, dass das Auto einer Frau gehörte. Damit war klar, dass jemand anders mit dem Wagen gefahren war. Das Überwachungsunternehmen schrieb die Halterin an und bat darum, Namen und Anschrift des Fahrers zu nennen. Außerdem sollte die Halterin die Tankrechnung und 242 Euro Ermittlungsgebühren berappen. Die Frau hüllte sich in Schweigen, zahlte lediglich die 50 Euro für das Benzin.
Die Klage des Überwachungsunternehmens auf Auskunft scheiterte beim Amtsgericht München (144 C 16208/08). Zwischen den Parteien bestehe kein Vertragsverhältnis, so die Amtsrichterin, da die Frau nicht selbst getankt habe. Sie habe den Tankstellenbetreiber nicht betrogen und es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Fahrer in ihrem Auftrag gehandelt habe. Eine Auskunftspflicht setze ein Sonderverhältnis zwischen den Parteien voraus, das hier nicht vorliege. Die Frau habe das Recht, die Aussage zu verweigern, so wie sie es auch als Zeugin vor Gericht hätte.