Mit Schneeketten auf Sommerreifen unterwegs
onlineurteile.de - Mit seinem Jaguar-Cabriolet kurvte ein Urlauber in einem hoch gelegenen Schweizer Wintersportort herum: mit Sommerreifen und für die Reifenart nicht zugelassenen Schneeketten auf den Hinterrädern. Auf einer steilen, schneebedeckten Hotelabfahrt kam der Wagen ins Rutschen und schrammte an einer Schneewand entlang.
Die Vollkaskoversicherung sollte für den Schaden aufkommen, verweigerte jedoch den Versicherungsschutz. Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte sich auf ihre Seite und wies die Zahlungsklage des Versicherungsnehmers ab (3 U 186/02). Vergeblich beteuerte der Mann, er sei mit dem Cabriolet mehrere Tage lang ohne Probleme gefahren.
Jedermann wisse, dass man sich im Dezember nicht dauerhaft auf trockene Straßen verlassen könne, belehrten ihn die Richter, und schon gar nicht im Gebirge. In solchen Höhenlagen müsse man immer mit Neuschnee rechnen. Dann sei eine komplette Winterausrüstung einschließlich Schneeketten notwendig - in hohen Bergregionen sei sie nicht nur empfohlen, sondern vorgeschrieben. Wer hier mit Sommerreifen fahre, handle grob fahrlässig. Sommerreifen hätten auch mit Schneeketten auf der Hinterachse keine Seitenführungskräfte, was sich vor allem bergab negativ bemerkbar mache. Für solchen Leichtsinn müsse die Versicherung nicht geradestehen.