Mit Silvesterrakete Scheune abgefackelt

Nachbar kann für den Brandschaden Ausgleich fordern

onlineurteile.de - Am 1. Januar 2006 hatte der Mann vom Silvesterabend noch eine Leuchtrakete übrig. Er steckte sie in den Schneehaufen vor seinem Einfamilienhaus und zündete sie. Die Rakete stieg zuerst ca. fünf Meter gerade nach oben und schwenkte dann zur Seite. Unglücklicherweise zischte sie in die zwölf Meter entfernte Scheune des Nachbarn - durch einen engen Spalt zwischen der mit Eternit verkleideten Außenwand der Scheune und ihrem Blech-Trapezdach.

Der Bauer lagerte hier Getreide und Stroh. Als die Rakete in der Scheune explodierte, brannte das Gebäude innerhalb kürzester Zeit lichterloh. Da war die Feuerwehr machtlos. Die Gebäudeversicherung des Landwirts regulierte den Brandschaden und forderte die Summe anschließend vom "Zündler".

Auf das Nachbarrecht könne der Landwirt einen Anspruch auf Ausgleich stützen, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (10 U 219/07). Einen Anspruch auf Schadenersatz wegen schuldhaft fahrlässigen Handelns verneinte das OLG: In der Silvesternacht und am 1. Januar sei es zulässig und üblich, Feuerwerkskörper zu zünden.

Die Scheune sei durch unbrennbare Materialien geschützt und der Feuerwerker habe einen Abstand von zwölf Metern zur Scheune eingehalten (der Hersteller empfehle nur fünf Meter Abstand zu Gebäuden). Von dem Spalt habe er nichts gewusst. Eine Rakete von einem Schneehaufen aus abzuschießen, führe nicht notwendig zu einer abweichenden Flugbahn, habe das kriminaltechnische Institut des Landeskriminalamts Baden-Württemberg festgestellt.

Der Landwirt könne aber einen (verschuldensunabhängigen) nachbarrechtlichen Anspruch auf Ausgleich geltend machen, weil der Schaden vom benachbarten Grundstück ausging und "das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteige". Ein Fehlstart von Raketen sei nie auszuschließen. Deshalb hätte der Landwirt - wäre er am Silvesterabend zu Hause gewesen - vom Nachbarn verlangen können, das Abschießen der Rakete zu unterlassen.