Mit Stoffhose auf dem Motorrad
onlineurteile.de - Nach der Kollision mit einem Auto - verursacht durch den Autofahrer - schlitterte der Motorradfahrer mit seinem Fahrzeug einige Meter die Straße entlang. Am linken Bein erlitt er dadurch Prellungen und erhebliche Risswunden. Den Autofahrer verklagte der Verletzte auf Schmerzensgeld und bekam vom Landgericht 14.000 Euro zugesprochen.
Vergeblich legte er gegen das Urteil Berufung ein, um eine höhere Summe herauszuholen. Der Motorradfahrer müsse sich ein Mitverschulden anrechnen lassen, urteilte das Oberlandesgericht Brandenburg, weil er nur mit einer Stoffhose bekleidet gewesen sei (12 U 29/09). Deshalb sei die Entschädigung durchaus angemessen.
Zwar sei das Tragen spezieller Schutzkleidung beim Motorradfahren nicht gesetzlich vorgeschrieben. Doch wisse jeder Motorradfahrer, dass Fahren ohne Schutzkleidung das Verletzungsrisiko wesentlich erhöhe. Verbände, die sich mit Verkehrssicherheit befassten, sprächen sich grundsätzlich für Schutzkleidung bei allen Fahrten aus.
Ein Mitverschulden sei immer dann anzunehmen, wenn ein Motorradfahrer "diejenige Sorgfalt außer Acht" lasse, die ein "verständiger Mensch" aufbringe, um Schaden von sich abzuwenden. An den Beinen sei bekanntlich die Verletzungsgefahr am größten. Ausgerechnet da habe der Motorradfahrer auf Schutzkleidung verzichtet, mit der er seine Verletzungen weitgehend hätte verhindern können.