Mitarbeiterin klaut Geld aus Hoteltresor

Pech für die Hotelchefin: Der spezielle Trick beim Diebstahl war vom Versicherungsschutz nicht umfasst

onlineurteile.de - Gehen Diebe nicht nach 08/15-Methode vor, nützt auch eine Diebstahlversicherung nichts, wie eine Hotelbesitzerin erfahren musste. Die Hotelangestellte E hatte 1.730 Euro aus dem Tresor genommen und war verschwunden. Doppeltes Pech für die Hotelchefin: Sie war gegen Einbruch versichert und gegen Diebstahl mit nachgemachten Schlüsseln. Doch der Tresor war nicht aufgebrochen worden, Einbruchspuren fehlten.

Frau E hatte ihn außerdem mit dem richtigen Schlüssel geöffnet - weshalb der Versicherer es ablehnte, den Betrag zu ersetzen. Zu Recht, wie das Landgericht Dortmund entschied (2 S 63/10). Der Tresor werde im Prinzip mit Hilfe eines Tastenfelds und programmierter Zahlenkombination geöffnet. Für Notfälle (z.B. Ausfall der Batterie des Tastenfelds) gebe es zusätzlich ein Schloss, um den Tresor mit Schlüssel öffnen zu können.

Weil die Hotelchefin Frau E bereits in Verdacht hatte, Geld zu unterschlagen, hatte sie kurz vor dem Diebstahl die Zahlenkombination geändert. Doch Frau E habe da ihre Vorbereitungen schon getroffen gehabt, erläuterte das Landgericht: Sie habe das Schloss am Tresor ausgewechselt. Daher konnte sie ihn mit ihrem Schlüssel öffnen, der zum ausgetauschten Schloss gehörte.

Dieser Tathergang sei vom Vertrag der Hotelchefin mit ihrer Versicherung nicht gedeckt. Es handle sich nicht um einen Diebstahl mit kopiertem Schlüssel. Frau E habe vielmehr das Schloss vertauscht - eine besondere Form der List, die vom Versicherungsschutz nicht umfasst sei.

Beschluss des Landgerichts Dortmund
Aktenzeichen: 2 S 63/10
Entscheidungsdatum: 31.01.2011
Urteilnummer: 51979