Mittagessen im Kindergarten
onlineurteile.de - Die rheinland-pfälzische Gemeinde Freinsheim kassierte für jedes Mittagessen, das ein Kind im kommunalen Kindergarten zu sich nahm, von den Eltern 2,50 Euro extra. Darüber beschwerten sich die Kindergärtnerinnen, weil die Abrechnung viel Zeit kostete. Deshalb führte die Kommune ab Sommer 2007 eine Verpflegungspauschale von 45 Euro pro Monat ein.
Die Eltern zahlten also nicht mehr nur für die Mahlzeiten, die ihre Kinder tatsächlich gegessen hatten, sondern einen fixen Betrag, der davon unabhängig war. Die Eltern zweier Kleinkinder widersprachen dem Kostenbescheid und zogen vor Gericht: Eigentlich solle der Besuch eines Kindergartens kostenlos sein, beanstandeten sie, damit sei die Pauschale unvereinbar.
Doch das Oberverwaltungsgericht Koblenz fand an der monatlichen Pauschale nichts auszusetzen (7 A 10431/09.OVG). Nach dem Willen des Gesetzgebers sei nur das Regelangebot der Kindergärten kostenlos - nicht aber Wahlangebote wie das Mittagessen. Auch mit der Änderung des Zahlungsmodus habe die Gemeinde ihren Ermessensspielraum nicht überschritten: Jedes Essen einzeln abzurechnen, führe zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand. Diesen Aufwand zu reduzieren, sei ein berechtigtes Anliegen der Kommune.