Mobilfunkantenne auf dem Hinterhaus

Mieter darf deswegen nicht die Miete mindern

onlineurteile.de - Das wollte er sich nicht gefallen lassen: Da ließ es doch der Vermieter zu, dass auf dem Dach des Hinterhauses eine Mobilfunkantenne errichtet wurde. Elektromagnetische Strahlen sind ungesund, dachte sich der Mieter, und zahlte von da ab einfach weniger Miete.

Dazu war er nicht berechtigt, entschied das Landgericht Berlin (63 S 24/02). Die zuständige Behörde habe die Antenne genehmigt. Nach den geltenden gesetzlichen Normen sei zwischen Mobilfunkanlagen und Wohnungen ein Abstand von mindestens sechs Metern erforderlich, hier betrage der Abstand sogar über zehn Meter. Messungen in der Wohnung hätten gezeigt, dass die Grenzwerte um ein Vielfaches unterschritten würden.

Der Mieter hätte also zumindest darlegen müssen, weshalb die Antenne trotz korrekter Werte seine Gesundheit gefährde - denn nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Wissenschaft sei das nicht der Fall. Dass einzelne Wissenschaftler die Grenzwerte anzweifelten, genüge als Beweis für eine tatsächliche Gefahr nicht.