Modellflieger im Landschaftsschutzgebiet?

Verwaltungsgericht lässt Verein von Modellfliegern abblitzen

onlineurteile.de - Eine ehemalige Raketenstellung der Bundeswehr in Finnentrop/Nordrhein-Westfalen - jetzt Teil eines Landschaftsschutzgebiets - ist heiß begehrt. Ein Motocrossverein war bereits mit dem Antrag gescheitert, das Areal als Übungsgelände nutzen zu dürfen. Nun versuchte ein Verein von Modellfliegern, eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Ausnahme deshalb, weil die Landschaftsschutzverordnung im Prinzip verbietet, auf geschützten Flächen Modellsport zu betreiben.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg ließ auch diesen Verein abblitzen (1 K 2770/08). Das frühere Militärgelände sei zwar noch nicht umgebaut. Dennoch sei es richtig, es in das Schutzgebiet einzubeziehen. Andernfalls würde der Erholungswert des angrenzenden Geländes beeinträchtigt. Das Landschaftsrecht bestimme, dass solche Flächen der "stillen Erholung" dienen sollten.

Das sei mit dem Vereinszweck unvereinbar. Modellhubschrauber mit Verbrennungsmotoren verursachten Lärm und andere Emissionen, die Natur stelle da nur eine Kulisse dar. Der Lärm sei - wie beim Ortstermin festgestellt - noch aus einer Entfernung von mehreren hundert Metern gut zu hören. Das würde die vielen Erholungsuchenden beeinträchtigen. Der Verein müsse sich anderswo um eine Fläche für den Modellflug bemühen.