Modernisierung
onlineurteile.de - Im Juli 2002 kündigte die Hausverwaltung Sanierungsmaßnahmen an. Der Hauseigentümer werde, um Heizenergie einzusparen, an der Außenfassade des Hauses einen 80 mm dicken Vollwärmeschutz anbringen und die linke Seite des Dachraumes dämmen lassen. Im Dezember forderte der Hauseigentümer, gestützt auf die Sanierungsmaßnahmen, höhere Miete. Dagegen setzte sich eine Mieterin zur Wehr. Das Verlangen sei unzureichend begründet, meinte sie, denn der Vermieter habe nicht einmal mitgeteilt, wie dick das Mauerwerk sei. Wie solle sie also beurteilen, was die Dämmung bewirke?
Das Kammergericht in Berlin entschied den Streit zu Gunsten des Vermieters (8 U 204/05). Wesentlich sei, dass der Verbrauch an Heizenergie messbar sinke (dafür müsse kein Mindestmaß erreicht werden!). Das sei erfahrungsgemäß der Fall, wenn ein Vollwärmeschutz angebracht werde - unabhängig von der Wanddicke.
Außerdem sei inzwischen die Sanierung beendet und es liege ein Baugutachten vor, wonach der Wärmedurchgangskoeffizient der ungedämmten Wand bei 1,75 W/m3 lag. Der Wärmedurchgangskoeffizient der gedämmten Wand betrage nur noch 0,32 W/m3. Die Mieterin müsse daher ab März 2003 86,45 Euro mehr Miete zahlen.