Möbellieferant montiert Einbauküche
onlineurteile.de - Eine Frau bestellte bei einem Möbelhersteller eine für ihre Wohnung maßgeschneiderte Einbauküche. Sein Angebot enthielt die Materialkosten und den Zeitaufwand für die Fertigung der Küchenmöbel. Darüber hinaus verpflichtete sich der Lieferant, die Möbel gegen Vergütung bei der Kundin zu montieren. So geschah es auch, doch die Kundin war mit der Lieferung ganz und gar nicht zufrieden. Die Abstände zwischen den Schubladen stimmten nicht und Lack-oberflächen waren verkratzt.
Erbost stellte die Frau beim Blick auf den Lieferschein fest, dass der Möbelhersteller auch noch Verlade- und Transportkosten von 491 Euro berechnet hatte. Sie werde die Vergütung für die Montage zurückhalten, bis er die Mängel beseitigt habe, teilte die Kundin dem Unternehmer mit. Er klagte den Werklohn ein, erreichte beim Oberlandesgericht Zweibrücken allerdings nur einen Teilerfolg (4 U 156/06). Der Lieferant müsse erstens die Mängel beheben, so die Richter, und zweitens auf Ersatz für die Transportkosten verzichten.
Die Küche sollte bei der Auftraggeberin montiert werden. In so einem Fall dürfe sie davon ausgehen - wenn nicht ausdrücklich vereinbart sei, dass der Kunde die Transportkosten trägt -, dass die Transportkosten im Montagepreis einkalkuliert seien. Grundsätzlich sei der Aufwand des Unternehmers für An- und Abreise zu einer Montage "inklusive" und nicht gesondert zu bezahlen.