Mörder will nicht ins Online-Pressearchiv

Früher erschienene Presseartikel im Internet bereitzustellen ist zulässig

onlineurteile.de - Zwischen 1996 und 1998 hatte eine Tageszeitung mehrfach über einen Mord und anschließend über den Prozess und seinen Ausgang berichtet ("F erkannte seinen Mörder", "Lebenslänglich für D"). Auch ein während des Strafverfahrens aufgenommenes Foto vom Mörder wurde veröffentlicht. Diese in der gedruckten Ausgabe der Zeitung erschienene Berichterstattung stellte der Verlag später in das Onlinearchiv ein. Über die Internetseite der Zeitung konnten die Leser darauf zugreifen.

Dagegen setzte sich der Strafgefangene zur Wehr: Dass er für immer und ewig im Internet am Pranger stehe, werde später seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft erschweren, befürchtete der Mörder. Die Artikel müssten gelöscht werden. Doch das Oberlandesgericht Frankfurt erklärte die Archivierung für zulässig (16 W 55/06). Hier überwiege das Grundrecht auf Informationsfreiheit.

Dass archivierte Publikationen veraltet und nicht mehr aktuell seien, liege in der Natur der Sache. Der Nutzer, der sie über die Archivfunktion eigens suche und aufrufe, wisse darüber Bescheid. Die Zeitung habe weder neue Artikel ins Internet eingestellt, noch aktuell auf die alten Artikel Bezug genommen. Sie stelle nur einer interessierten Öffentlichkeit, die eine einschlägige Recherche betreibe, die alten Artikel zur Verfügung. Das stelle keinen rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Straftäters dar und gefährde dessen Interesse an Resozialisierung nicht.