Monatliche Gebühr für ein Darlehenskonto?
onlineurteile.de - Ein Verbraucherschutzverband beanstandete die Allgemeinen Bedingungen einer Bank für Darlehensverträge: Beim Abschluss eines Kreditvertrags mussten sich Privatkunden einverstanden erklären, eine monatliche Gebühr dafür zu zahlen, dass die Bank ein Darlehenskonto führte.
Diese Klausel benachteilige die Kunden unangemessen, fanden die Verbraucherschützer. So sah es auch der Bundesgerichtshof (XI ZR 388/10). Hier handle es sich nicht um eine übliche Preisklausel, die den Preis für eine von der Bank angebotene vertragliche Leistung festlege.
Von einer Leistung für den Kunden könne keine Rede sein: Die Bank führe das Darlehenskonto ausschließlich zu eigenen Abrechnungszwecken. Bankkunden könnten ihre Zahlungspflichten dem Kreditvertrag oder dem Zins- und Tilgungsplan entnehmen: Die benötigten kein Darlehenskonto beim Kreditinstitut.
Auch wenn die Bank ihren Kunden am Ende des Jahres eine Bestätigung über Zins und Saldo zusende (zur Vorlage beim Finanzamt), rechtfertige dies die monatliche Gebühr nicht: Nach der strittigen Klausel sei sie nicht für die Jahresbescheinigung zu zahlen, sondern für die Kontoführung. Die geschehe jedoch im Interesse der Bank.