Monteure stundenlang auf Achse

Muss der Kunde für die Fahrtzeiten Lohn zahlen?

onlineurteile.de - In einer Halle waren Montagearbeiten auszuführen. Laut Vertrag mit der beauftragten Montagefirma sollte der Stundenlohn für die Arbeiter 25 Euro und die Kilometerpauschale 0,52 Euro betragen. Bei der Anfahrt und bei der Rückfahrt waren fünf Monteure jeweils 364 Kilometer unterwegs, das dauerte pro Fahrt vier Stunden. Für die Fahrzeiten berechnete die Montagefirma Stundenlohn, den der Kunde verweigerte.

Beim Amtsgericht Heilbronn hatte die Zahlungsklage des Unternehmens jedoch Erfolg (11 C 2524/04). Dass An- und Abfahrt zu vergüten seien, ergebe sich aus dem Vertrag, selbst wenn dort nicht wörtlich stehe, dass der Stundenlohn auch für die Dauer der An- und Abfahrt berechnet werde. Das schriftliche Angebot stelle mit ausgewiesener Kilometerpauschale (für Fahrzeugabnutzung und Benzinverbrauch) klar, dass die Fahrt nicht kostenlos sein sollte. Konsequenterweise falle dann auch für die Arbeiter während der Fahrtzeit Stundenlohn an. Da der Kunde den Montagebericht mit Angaben zur Fahrtzeit und Fahrtstrecke unterzeichnet habe, sei das von ihm ursprünglich auch so gesehen worden.