Mord aus Rache

Ehefrau sagte vor Gericht gegen ihren Mann aus

onlineurteile.de - Immer wieder hatte der gewalttätige Mann seine Ehefrau verprügelt. Nach langem Ehemartyrium raffte sich die Frau auf und zeigte ihn an. Beim Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt sagte sie vor Gericht gegen ihren Mann aus. Daraufhin wurde er zu einer kurzen Freiheitsstrafe verurteilt.

Sofort nach seiner Entlassung schritt der Mann zur Tat und rächte sich. Auf offener Straße stach er seine Frau und deren Vater mit einem Messer nieder. Die Opfer hatten Glück: Sie überlebten die Attacke nur, weil Passanten in der Nähe waren, die selbst etwas von Erster Hilfe verstanden und außerdem sofort einen Krankenwagen riefen. Ein Landgericht verurteilte den Gewalttäter wegen versuchten Totschlags.

Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein: Hier handelte es sich um einen Mordanschlag, fanden die Ankläger. So sah es auch der Bundesgerichtshof (4 StR 290/05). Einen Mord begeht, wer jemand aus Habgier oder aus anderen "niedrigen Beweggründen" tötet.

Das treffe hier zu, meinten die Bundesrichter. Denn der Täter habe seine Frau aus Rache töten wollen, weil sie ihn (wahrheitsgemäß) als Zeugin vor Gericht belastet habe. Das sei nicht weniger verwerflich, als jemanden zu töten, um eine andere Straftat zu vertuschen. Und das gelte als "niederer Beweggrund", sprich: als Kennzeichen für einen Mord.